WAS TUN BEI EINEM WASSERSCHADEN?
WASSER TRITT AUS UND SIE WISSEN NICHT, WO ES HERKOMMT?
- Ruhig bleiben und tief durchatmen.
- Läuft bei ihnen das Wasser immer noch, sollten Sie als erstes den Haupthahn abstellen.
- Falls Wasser durch oder an elektrische Geräte gelaufen ist, trennen Sie diese unverzüglich vom Stromnetz.
- Rufen Sie ihre Gebäudeversicherung an und melden den Schaden.
- Rufen Sie eine Leckageortungsfirma an, schildern Sie das Problem und vereinbaren einen Termin.
Hier die Nummer unserer Leckageabteilung: 05529 919970
- Leckageortung: bedeutet den Schaden aufzuspüren und für die Reparatur freizulegen. Verschiedene Mess- und Ortungstechniken dienen der Erfassung der Leckage.
- Haben sie einen Installateur ihres Vertrauens? Dann informieren Sie ihn, dass ein Schaden vorliegt. Damit er sich darauf vorbereiten kann.
- Ansonsten können wir gerne einen Installateur für Sie organisieren.
- Wenn die Leckage geortet und freigelegt wurde, kann der Installateur kommen und das Problem beheben.
LECKAGE IST BEREITS GEFUNDEN UND BEHOBEN? WAS KOMMT JETZT?
- Jetzt heißt es den Schaden für die Versicherung aufzunehmen. Hier stehen Ihnen unsere Sanierungsexperten zur Seite.
- Es wird eine Feuchtemessung der betroffenen und angrenzenden Bauteile durchgeführt, um den Schaden einzugrenzen
- Danach erstellen wir das Sanierungskonzept, damit keine Folgeschäden an der Bausubstanz entstehen.
- Notwendige Schutzmaßnahmen
- Schadenbedingte Demontage
- Einsatz einer Technischen Trocknung
- Wiederherstellungsarbeiten
WAS PASSIERT ALS NÄCHSTES?
- Wenn alles aufgenommen wurde, wird es an die Versicherung zur Prüfung und Freigabe weitergegeben.
- Nachdem die Versicherung hat die Unterlagen geprüft und freigegeben hat, steht der Sanierung nichts mehr im Weg.
WAS IST MIT IHREN MÖBELN UND INVENTAR?
SOLLTE IHR HAUSRAT IN MITLEIDENSCHAFT GEZOGEN SEIN:
- Rufen Sie Ihre Hausratversicherung an und melden den Schaden.
- Mache Sie viele Bilder von den Möbeln und den Beschädigungen.
- Erstellen Sie eine Liste der Möbel die beschädigt sind. Listen Sie möglichst mit auf, wann der Gegenstand erworben wurde und den geschätzten Kaufpreis. Wenn noch vorhanden einen Kaufbeleg.
- Nachdem Sie alles zusammen haben, reichen Sie es bei der Hausratversicherung zur Prüfung und Freigabe ein.
Achtung: Die Möbel oder Gegenstände noch nicht entsorgen, bevor die Freigabe der Versicherung erteilt wurde. Falls Rückfragen kommen oder die Versicherung einen Gutachter zur Einschätzung des Schadens beauftragt und dieser Gutachter einen Vorort-Termin benötigt
UNSERE SANIERUNGSEXPERTEN WERDEN IHNEN ZUR SEITE STEHEN.
- Leckageortung / Ursachenforschung
- Feuchtemessung und Schadendokumentation
- Erstellung eines Sanierungskonzept
- Planung der Technischen Trocknung
- Durchführung der Sanierung / Wiederherstellung
- Direkte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung